AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

A) Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ersatz– , Zubehörteile und Reparaturen

1. Angebot und Vertragsabschluss

Aufgrund der Besonderheiten im Zubehör-, Ersatzteil- und Reparaturwesen werden eingegangene Bestell- und

Reparaturaufträge nicht besonders bestätigt. Dies gilt auch für telefonische oder mündlich bei der Abgabe von

Geräten in unserem Geschäft oder Werkstatt erteilte Aufträge. Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der

Auftraggeber diese Bedingungen an. Kostenvoranschläge werden nur auf Anforderungen erstellt. Die Erstellung des

Kostenvoranschlags ist kostenlos. Die Diagnose des Gerätes zur Erstellung eines Kostenvoranschlages ist

kostenpflichtig. Erfolgt innerhalb von 10 Tagen keine Mitteilung bezüglich der Ausführung der Reparatur, so ist der

Auftragnehmer berechtigt, das Gerät unrepariert unter Berücksichtigung aller entstandenen Kosten dem Auftraggeber

in Rechnung zu stellen.

Ersatzteile sind vom Umtausch ausgeschlossen und können nicht zur Gutschrift zurückgegeben werden.

 

2. Preise

Zur Anrechnung kommen die am Liefer- bzw. Reparaturtag gültigen, vom Auftragnehmer festgesetzten Listenpreise,

Stunden-und Fahrtkostensätze.

 

3. Lieferzeit

Termine für Lieferungen und Zeitangaben über die Ausführung bzw. Fertigstellung von Reparaturen werden

vereinbart. Verspätete Lieferungen bzw. Leistungen berechtigen nicht zur Zurückziehung von Aufträgen.

Teillieferungen auf Kosten des Auftraggebers sind gestattet.

 

4. Leistungsumfang bei Reparaturen

Der Leistungsumfang ist abhängig vom Befund des zur Reparatur gegebenen Gerätes. Nach Wahl des

Auftragnehmers wird die Reparatur beim Auftraggeber oder in der Reparaturwerkstatt durchgeführt. Stellt sich bei

Reparaturen, die gemäß Ziffer 1 aufgrund eines Kostenvoranschlages durchgeführt werden, heraus, dass größere als

im Kostenvoranschlag erfasste Arbeiten auszuführen bzw. mehr Teile auszuwechseln sind, so ist der Auftragnehmer

berechtigt diese Arbeiten nach vorherige Rücksprache zu Lasten des Auftraggebers durchzuführen.

 

5. Zahlung

Die Rechnung ist sofort, ohne jeden Abzug, zur Zahlung fällig. Unsere Kundendienstmonteure sind Inkasso

berechtigt. Sie haben Anweisung, den Betrag für beim Auftraggeber durchgeführte Reparaturarbeiten bzw.

abgelieferte Ersatzteile sofort zu kassieren. Die vom Monteur ausgestellte Inkassorechnung ist vom Auftraggeber und

vom Monteur zu unterschreiben. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, 10% Verzinsungszins sowie sonstige Kosten

zu berechnen.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Ersatz- oder Zubehörteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

Eine Weiterveräußerung ist vor vollständiger Bezahlung nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gestattet mit der

Maßgabe, dass bei Weiterverkäufen des Bestellers die jeweils entstehende Forderung an den Drittkäufer ohne

weiteres auf uns übergeht. Zessionen an Dritte über Forderungen aus Verkäufen von uns gelieferter Waren, für die

wir den Gegenwert noch nicht erhalten haben, sind nicht statthaft. Auf unser Verlangen ist die Adresse des

Drittkäufers bekanntzugeben, und wir haben das Recht, denselben von der Forderungsabtretung zu benachrichtigen

und die Forderung einzuziehen. Der Besteller verpflichtet sich, uns von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen jeder Art in

die von uns gelieferten Waren einschließlich in die von uns im Voraus abgetretene Kaufpreisforderung gegenüber

Dritten sofort und ohne jedes schuldhafte Verzögern zu verständigen.

 

7. Beanstandungen

Einwendungen gegen Stückzahl, Art und Ausführung der gelieferten Ersatz- bzw. Zubehörteile oder Reparaturen

können in begründeten Fällen bei offensichtlichen Mängeln nur dann berücksichtigt werden, wenn diese innerhalb 8

Tagen nach Empfang und bei Ersatzteilen vor Verwendung der Waren vorgebracht werden. Wird die Beanstandung

von uns anerkannt, so sind wir nach unserer Wahl bei Ersatz- oder Zubehörteilen zur Rückvergütung des Kaufpreises

oder zur kostenlosen Ersatzlieferung, bei ausgeführten Reparaturen zum vollständigen oder teilweisen Preisnachlass

oder zur nochmaligen kostenlosen Instandsetzung berechtigt.

 

8. Gewährleistung

Sollten Teile ausnahmsweise infolge Materialfehler oder sonstiger mangelhafter Ausführung nachgewiesenermaßen

unbrauchbar oder schadhaft sein, so werden diese von uns kostenlos ersetzt oder instandgesetzt. Ausgeschlossen ist

ein Anspruch auf Schadenersatz, der über den Ersatz des mangelhaften Teiles hinausgeht. Die

Gewährleistungsansprüche müssen bei offensichtlichen Mängeln innerhalb 14 Tagen nach Lieferung geltend gemacht

werden. Verspätet erhobene Gewährleistungsansprüche werden nicht berücksichtigt. Auf ausgeführte Reparaturen

gewähren wir 6 Monate Gewährleistung.

 

9. Allgemeines 

Alle mit uns abgeschlossenen Geschäfte gelten aufgrund vorstehender Bedingungen getätigt. Lieferungsbedingungen

des Auftraggebers, die mit den vorstehenden Bedingungen in Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch

wenn sie dem Auftrag zugrunde gelegt werden und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben.

B) Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geräteverkauf und Lieferung

1. Allgemeines

a) Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, auch wenn im Rahmen einer Geschäftsverbindung

eine besondere Auftragsbestätigung nicht erfolgt. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn nicht

ausdrücklich widersprochen werden sollte.

b) Vereinbarungen mit unserem Personal insbesondere Zusicherungen, sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich

bestätigt worden sind.

2. Lieferung

a) Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, die gesondert abgerechnet werden können.

b) Die Lieferungen von im Geschäft und über die Techniker gekauften Geräten erfolgt frei Haus, wenn nicht etwas

anderes im Kaufvertrag vereinbart wurde.

c) Die Verlegung von Gas-, Wasser - und Elektroanschlüssen sowie Wasserablauf gehören nicht zum Lieferumfang.

d) Der Käufer kann uns 3 Wochen nach Ablauf eines unverbindlichen Liefertermins schriftlich auffordern, binnen

angemessener Frist zu liefern. Im Falle des Verzuges kann uns der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist von

2 Wochen setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne.

e) Höhere Gewalt, behördliche Auflagen und sonstige von uns nicht verschuldete Umstände, insbesondere Verkehrs -

und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Transportmittelmangel, Brandschäden befreien uns für die Dauer ihrer

Auswirkungen von der Lieferpflicht. Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns aus den o.g. Gründen

die Erfüllung des Vertrages nicht mehr zuzumuten ist. Eine Schadenersatzpflicht gegenüber dem Käufer ist in diesen

Fällen ausgeschlossen.

f) Änderungen bei den Maßen und Gewichten des Liefergegenstandes, die für den Käufer bei objektiver Würdigung

aller Umstände zumutbar sind, behalten wir uns vor.

g) Bei Kauf auf Abruf hat der Käufer den Kaufgegenstand spätestens 1 Monat ab Tag der Auftragsbestätigung

abzunehmen. Für die Lieferfristen gelten die vorstehenden Bedingungen.

3. Preise und Fälligkeit

a) Wege - und Arbeitszeit sowie Fahrkosten werden bei gewünschtem Einbau nach Vereinbarung gesondert

berechnet.

b) Unsere Lieferungen sind am Tage der Lieferung oder Bereitstellung der Ware zu bezahlen. Ein Skontoabzug ist nur

bei besonderer Vereinbarung zulässig und wenn alle älteren Rechnungen vorher bezahlt sind.

c) Wechsel - und Scheckzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig und werden nur, vorbehaltlich

der Diskontierungsmöglichkeiten, zahlungshalber angenommen. Sämtliche Kosten einschließlich des Diskonts gehen

zu Lasten des Käufers.

d) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, 10% Verzinsungszins sowie sonstige Kosten zu berechnen. Dem Käufer

steht der Nachweis frei, dass ein Verzugsschaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

§353 HGB und §288 BGB bleiben unberührt.

e) Treten beim Käufer Ereignisse ein , die eine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen, oder werden solche vor

Vertragsabschluss vorhandenen Umstände uns nachträglich bekannt, so können wir die Lieferung von vorherigen

Sicherheitsleistungen oder Zahlungen des Kaufpreises Zug um Zug abhängig machen.

4. Eigentumsvorbehalt

a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

b) Für den Fall des Weiterverkaufs tritt der Käufer schon jetzt die Forderungen aus dem Weiterverkauf an einen

Dritten in Höhe des von uns in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an uns ab.

Der Käufer ist unter Vorbehalt des Wiederrufs zur Einziehung der im voraus abgetretenen Forderungen ermächtigt.

c) Soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz eingreift, sind wir im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, zu unserer

Sicherheit die Herausgabe der Eigentumsvorbehaltsware zu verlangen, ohne vorher vom Vertrage zurückzutreten

oder eine Nachfrist gem. §326 BGB zu setzen. Sofern wir nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt sind,

Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, können wir die Eigentumsvorbehaltsware unter Wahrung der

Interessen des Käufers freihändig bestmöglichst veräußern. Der Käufer ist verpflichtet, die Kosten der Rücknahme der

Eigentumsvorbehaltsware sowie eine etwaige Wertminderung zu erstatten, auch für den Fall des Rücktritts vom

Vertrage.

d) Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so sind wir auf

Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

5. Gewährleistung

a) Bei nicht Handelsgeschäften sind offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist

von 14 Tagen seit Eingang der Ware zu rügen. Nach Ablauf der genannten Fristen können 

Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Das gleiche gilt für Mängel, die Folge

unsachgemäßer Behandlung oder durch nicht von uns ausgeführter Reparaturen oder Eingriffe sind.

b) Bei berechtigter Mängelrüge die nicht in die Gewährleistung des Geräteherstellers fallen, sind wir zur Beseitigung

des Mangels verpflichtet. Wir sind berechtigt, anstelle der Mängelbeseitigung Ersatz zu liefern. Kommen wir mit der

Mängelbeseitigung oder Ersatzleistung mehr als 8 Wochen in Verzug, schlägt sie fehl oder ist sie unmöglich, so ist

der Käufer zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises berechtigt.

Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

6. Schadenersatz

a) In allen Fällen, in denen der Käufer zu Schadenersatz wegen Nichterfüllung verpflichtet ist, können wir vorbehaltlich

des Nachweises eines höheren Schadens 20% des Kaufpreises als Schadenersatz verlangen. Dem Käufer steht der

Nachweis frei, das ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

b) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Ansprüche des Käufers gleich aus welchem Rechtsgrund auf

Schadenersatz ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst

entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des

Käufers.

7. Zurückhaltungsrecht

Ein Zurückhaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

8. Vertragsaufhebung

Im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag wegen schuldhafter Vertragsverletzung durch den Käufer können wir folgende

Ansprüche geltend machen:

a) besondere Aufwendungen aus Anlass des Vertrages, z.B. Provisionen, Versandkosten sowie Ersatz für

Beschädigungen, die durch ein Verschulden des Käufers verursacht sind,

b) eine Vergütung für die Gebrauchsüberlassung und die damit eingetretene Wertminderung. In der Regel wird die

Vergütung je nach Wertbeständigkeit wie folgt errechnet: bei Rücktritt und Übergabe nach Lieferung innerhalb der

ersten drei Monate 30% des Verkaufspreises und für jeden Monat 3% des Verkaufspreises.

C) Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferung von Küchen

1. Vertragsabschluss

Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn er beiderseits unterschrieben wird oder der Verkäufer schriftlich die

Annahme der Bestellung (des Vertragsangebotes) erklärt oder der Verkäufer Vorauszahlungen auf den

Kaufpreis annimmt.

2. Vertragsinhalt

Grundlage des Vertrages sind die in der unterzeichneten Bestellung festgelegten Vereinbarungen. Ergänzend

gelten die nachstehenden Bestimmungen.

3. Zahlung und Zahlungsverzug.

a) Die Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

b) Soweit Abweichendes nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ist der Kaufpreis spätestens bei Übergabe/Abnahme

zur Zahlung fällig.

c) Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

d) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug und leistet er auch keine Zahlung, nachdem ihm der Verkäufer eine

angemessene Nachfrist gesetzt hat, oder verweigert der Käufer die Zahlung der bestellten Ware ernsthaft und

endgültig, ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern, der auch die

Wertminderung nach Ziffer 10 dieser Bedingungen beinhaltet.

4. Lieferung / Lieferfristen

a) Ist „Frei-Haus-Lieferung“ vereinbart, so erfolgt die kostenfreie Lieferung vorbehaltlich ausdrücklicher

anderweitiger Vereinbarung im Umkreis von 30 km vom Sitz des Verkäufers bis zum 2. Stockwerk.

b) Ein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke besteht nicht, es sei denn, bei Vertragsabschluss wurde

ausdrücklich eine derartige Vereinbarung getroffen.

c) Unverbindlich genannte Lieferfristen und Liefertermine gelten, soweit ausdrücklich nichts anderes vereinbart ist,

auch nur annähernd.

d) Mit vom Käufer nach Vertragsschluss vorgebrachten Änderungen oder Umstellungen verlieren auch fest

vereinbarte Liefertermine die Verbindlichkeit.

e) Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend bei vom Verkäufer nicht zu vertretenden Störungen in seinem

Geschäftsbetrieb oder dem seiner Vorlieferanten, insbesondere bei Maßnahmen im Rahmen von

Arbeitskämpfen, sowie in Fällen höherer Gewalt, die auf unvorhergesehenen und unverschuldeten Ereignissen

beruhen.

f) Im Falle der Überschreitung eines unverbindlich vereinbarten Liefertermins ist der Käufer zum Rücktritt oder zur

Forderung von Schadensersatz statt Leistung nur berechtigt, wenn er nach Ablauf einer angemessenen Frist, 

die bei Küchen vier Wochen beträgt, deren Lauf nach dem Ablauf der unverbindlich vereinbarten Frist bzw.

nach Ablauf der entsprechend den vorstehenden Absätzen (b) bis (d) verlängerten unverbindlichen Lieferfrist

beginnt, die Lieferung anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer weiteren zu setzenden angemessenen

Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens beim Verkäufer an den Käufer erfolgt. Die Fristsetzung ist

entbehrlich, wenn der Verkäufer die Leistung/Lieferung ernsthaft und endgültig verweigert.

g) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie im Interesse des Käufers liegen und ihm zumutbar sind. Erfüllt der

Verkäufer nach Teillieferungen die Restleistung trotz Aufforderung mit angemessener Fristsetzung durch den

Käufer nicht, kann der Käufer Schadensersatz statt Erfüllung der ganzen Leistung nur verlangen, oder vom

gesamten Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der teilweisen Erfüllung des Vertrages kein Interesse hat.

h) Wird die Lieferung dadurch unmöglich, dass die Vorlieferanten den Verkäufer ohne dessen Verschulden nicht

beliefern und eine anderweitige Ersatzbeschaffung nur mit unverhältnismäßigem und unzumutbarem Aufwand

möglich wäre, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Über diese Umstände wird der

Verkäufer den Käufer unverzüglich benachrichtigen. Etwaige bereits geleistete Zahlungen des Käufers werden

zurückerstattet. Weitergehende gegenseitige Ansprüche sind ausgeschlossen.

Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz statt der Leistung bleiben unberührt.

5. Abnahme / Abnahmeverzug

a) Der Käufer ist verpflichtet, die zum vereinbarten Übergabetermin gelieferte Ware abzunehmen.

b) Nimmt der Käufer die bestellte Ware ohne rechtfertigenden Grund zum vereinbarten Übergabetermin nicht ab

oder ruft der Käufer die Ware zum vereinbarten Abruftermin nicht ab und verweigert der Käufer auch nach

Ablauf einer ihm vom Verkäufer gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme der Ware oder hat er

ernsthaft und endgültig erklärt, er verweigere die Abnahme, so wird der vereinbarte Kaufpreis zu Zahlung fällig.

c) Der Käufer hat dem Verkäufer die für die Verzugsdauer bei den Speditionen üblichen Lagerkosten zu erstatten.

Der Verkäufer ist aber auch berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu

verlangen oder Schadensersatz statt Erfüllung zu fordern.

d) Der ernsthaften und endgültigen Verweigerung der Abnahme steht die ohne rechtfertigenden Grund

abgegebene Erklärung gleich, der Vertrag werde storniert.

e) Als pauschalen Schadensersatz kann der Verkäufer in diesen Fällen 25 % des Kaufpreises verlangen. Dem

Käufer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass dem Verkäufer ein Schaden überhaupt nicht oder nur in

wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist. Dem Verkäufer bleibt seinerseits vorbehalten, im Einzelfall einen

höheren Schaden nachzuweisen.

f) Ein Grund zur berechtigten Verweigerung der Abnahme durch den Käufer liegt immer dann vor, wenn eine

gesetzliche Regelung die Abnahmeverweigerung rechtfertigt, insbesondere wenn die Ware einen nicht nur

unwesentlichen Mangel aufweist oder der Käufer wirksam vom Vertrag zurückgetreten ist.

6. Gefahrübergang

a) Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis bezahlen zu müssen, geht mit der

Übergabe/Abnahme auf den Käufer über.

b) Bei mehrtägigen Montagen, beispielsweise von Küchen, trägt der Käufer die Gefahr auch für solche

Schäden, die die Ware erleidet während sie sich ohne Anwesenheit der Mitarbeiter des Verkäufers in

seinem Obhutbereich befindet.

7. Montage

a) Ist Montage und/oder Aufstellung vereinbart, so ist Voraussetzung, dass diese hinsichtlich der örtlichen

Gegebenheiten (Wände, Fußböden, Zuwege) möglich ist und ein funktionierender Elektroanschluss zur

Verfügung steht.

b) Sind hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände wegen der Eignung der

vorhandenen Wände besondere zusätzliche Aufwendungen erforderlich, so kann der Verkäufer diese

zusätzlichen Leistungen gesondert in Rechnung stellen.

c) Ohne ausdrückliche gesonderte Vereinbarung ist die Verlegung von Gas-, Wasser- und Elektroanschlüssen

sowie Wasserablauf nicht Bestandteil der vom Verkäufer zu erbringenden Montageleistungen.

d) Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen

Leistungspflichten des Verkäufers hinausgehen.

8. Mängelhaftung

a) Die Mängelhaftung richtet sich unter Berücksichtigung dieser Bedingungen nach den gesetzlichen Vorschriften.

b) Kann der Käufer als Art der Nacherfüllung Lieferung einer mangelfreien Sache wählen, so ist zu

berücksichtigen, dass nach den Gepflogenheiten des Möbelhandels und der Möbelindustrie eine

Neuherstellung der Sache erfolgen muss, weshalb die Nacherfüllungsfrist der ursprünglichen Lieferfrist

entspricht.

c) Beschreibungen der Ware in Prospekten, Katalogen und Werbemitteln stellen bloße Beschaffenheitsangaben

dar. Garantien, Zusicherungen von Eigenschaften oder die Zusicherung besonderer Einstandspflichten gelten

nur als abgegeben, wenn die Begriffe „Garantie“ oder „Zusicherung“ ausdrücklich genannt werden. 

d) Ansprüche aus Garantieerklärungen Dritter, beispielsweise des Herstellers oder Lieferanten, sind

unmittelbar beim Garantiegeber geltend zu machen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung haftet der

Verkäufer nicht für den Bestand solcher Garantien Dritter, insbesondere nicht im Falle der Insolvenz des

Garantiegebers.

e) Ist lediglich eine gelieferte Einzelteilkomponente mit einem Mangel behaftet, ist der Verkäufer berechtigt, ein

Ersatzlieferungsverlangen des Käufers durch Leistung einer mangelfreien Einzelkomponente zu erfüllen,

soweit dies angemessen und dem Käufer zumutbar ist.

f) Ist die Ware mit einem Mangel behaftet, der nur zu einer unerheblichen zumutbaren

ästhetischen Beeinträchtigung führt, so ist der Käufer nur zur Minderung berechtigt.

g) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche

Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder

Witterungseinflüsse und unsachgemäße Behandlung entstehen.

h) Handelsübliche, dem Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei den verwandten Materialien,

z.B. bei Holz- oder Steinoberflächen, Textilien (z.B. Möbel oder Dekorationsstoffe) oder bei Leder

bleiben vorbehalten.

i) Bei Kastenmöbeln bezieht sich die Holzbezeichnung auf die wesentlichen Flächen der Front.

Die Mitverwendung anderer Holz, Folien oder Kunststoffarten, etwa für Seitenteile, Rückwand

und Innenausstattung, ist zulässig und stellt keinen Mangel der Ware dar.

j) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Form der Nacherfüllung verweigern, wenn sie unmöglich oder

nur unter Aufwendung unverhältnismäßiger Kosten möglich ist.

k) Ansprüche wegen Mängeln verjähren bei neu hergestellten Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

l) Bei gebrauchten Waren, die auch gelieferte Ausstellungsstücke sein können, verjähren Ansprüche wegen

Mängeln, soweit es sich nicht um Schadensersatzansprüche handelt, 12 Monate nach der

Übergabe/Abnahme.

9. Haftung

a) Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Verletzung

vertraglicher Nebenpflichten, Anspruch auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung oder

Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 Abs. 2 BGB, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht,

falls eine Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht

und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) verletzt wurde oder falls

dem Verkäufer oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Arglist oder Vorsatz oder grobe

Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht bei Ansprüchen aus dem

Produkthaftungsgesetz und ebenso nicht bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder

der Gesundheit sowie bei Übernahme einer Garantie oder Zusicherung von Eigenschaften, sofern gerade

der Gegenstand der Garantie oder der Zusicherung die Haftung auslöst.

b) Im Falle einer Haftung bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist der Schadensersatz auf

den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10. Eigentumsvorbehalt

a) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis Eigentum

des Verkäufers.

b) Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die

gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind. Er wird den Empfänger

auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinweisen.

c) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Einbau serienmäßig hergestellter Möbel und

Möbelteile nicht dauerhaft erfolgen soll und diese Möbel bzw. Möbelteile nicht zum wesentlichen Bestandteil

des Gebäudes werden sollen.

11. Warenrücknahme

a) Im Falle einer vom Käufer veranlassten und zu vertretenden Rückabwicklung des Vertrages hat der

Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:

- für in Folge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport, Lager- und Montagekosten usw.

Ersatz in entstandener Höhe,

- für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende

Pauschalsätze: für Möbel

innerhalb des 1. Halbjahres 35 Prozent des Kaufpreises ohne

Abzüge innerhalb des 2. Halbjahres 45 Prozent des Kaufpreises ohne

Abzüge innerhalb des 3. Halbjahres 60 Prozent des Kaufpreises ohne

Abzüge

Dem Käufer bleibt der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine geringere Einbuße

entstanden ist.

b) Vorstehende Regelung gilt nicht, wenn der Käufer berechtigter Weise die Rückabwicklung des

Vertrages fordert, etwa infolge wirksamen Rücktritts des Käufers nach erfolgloser Nacherfüllung. 

12. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG

a) Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur OnlineStreitbeilegung

(OS) bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.

13. Schlussbestimmungen

a) Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen

erhobene personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.

b) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der

übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.

 

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsordnung

Erfüllungsort ist Bonn, Gerichtsstand Bonn

Es ist ausschließlich Deutsches Recht anzuwenden.